Die GDPdU („Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“) gelten seit dem 1. Januar 2002. Nach den GDPdU können Steuerprüfer der Finanzverwaltung steuerrelevante Unterlagen, die Unternehmen in digitaler Form vorliegen, von diesen auch in digital aufbereiteter Form anfordern. Dabei stellt das Finanzamt bestimmte Forderungen an die Aufbereitung der zu überlassenden Unterlagen.
Wir haben hier für Sie einige wichtige Links zum Thema GDPdU zusammengefasst:
Der GDPdU-Beschreibungsstandard [643 KB]
Die Software zum Thema GDPdU: AIS TaxAudit
Quelle: Audicon GmbH
Zum Downloadbereich