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Was sind die GDPdU? Die digitale Prüfung Datenträgerüberlassung Beschreibungsstandard Was ist XML?

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XML ist die „eXtensible Markup Language“. XML gibt nur einen generischen Satz von Sprachelementen vor, so daß je nach Anwendungsfall eine eigene Sprache definiert werden muß. Die jeweils neu formulierte Sprache kann durch Strukturinformationen und Elementdefinitionen in einer DTD (Document Type Definition) maschinenlesbar hinterlegt werden. Damit kann ein XML-Parser überprüfen, ob ein XML-Dokument der vereinbarten Sprache entspricht (validieren). Man unterscheidet also zwischen Sprachbeschreibung in der DTD und den Inhalten in der XML-Instanz.
In der DTD selbst werden also keine Beschreibungsdaten für die
Datenträgerüberlassung gespeichert, sondern in der XML Datei INDEX.XML. Die DTD beschreibt den Aufbau der INDEX.XML Datei.
Weiterführende Informationen zu XML finden Sie auf www.w3c.org.

Allgemeine Annahmen bzw. Voraussetzungen zur DTD

In der Document Type Definition wird davon ausgegangen, daß die steuerrelevanten Daten in Dateien organisiert sind. Pro Datei wird genau eine Tabelle angenommen, so daß die Organisation nach Datei und Tabelle physisch zusammenfallen. Die Beschreibungsdaten für die Datenträgerüberlassung werden in einer Datei INDEX.XML gespeichert.
Die DTD muss sich in demselben Verzeichnis auf dem Datenträger befinden wie die INDEX.XML Datei. Werden mehrere Datenträger (Medien) bereitgestellt, muß sich die Datei INDEX.XML nur auf dem ersten Datenträger befinden.

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