Digitale Steuerprüfung - auch in Ihrem Unternehmen
IDEA
Die offizielle Software der Finanzverwaltung
Seit dem 1. Januar 2002 können Steuerprüfer der Finanzverwaltung steuerrelevante Unterlagen, die Unternehmen in digitaler Form vorliegen, von diesen auch in digital aufbereiteter Form anfordern. Dabei stellt das Finanzamt bestimmte Forderungen an die Aufbereitung der zu überlassenden Unterlagen:
Bei der Datenträgerüberlassung sind dem Prüfer die gespeicherten steuerlich relevanten Daten samt aller zur Auswertung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form auf geeigneten Datenträgern zu übergeben.
Die Anforderungen dazu sind in den „GDPdU“ zusammengefaßt - den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“.
Wenn Ihr Unternehmen steuerrelevante Vorgänge in digitaler Form abwickelt, bzw. wenn dies für die nahe Zukunft geplant ist, bietet Audicon Ihnen auf diesen Seiten alles, was Sie für die digitale Prüfung benötigen - von der Unterstützung bei der Aufbereitung Ihrer digitalen Unterlagen über Beratung bis hin zur offiziellen Software, die auch von den Prüfern des Finanzamtes eingesetzt wird.
Service und Support rund um die digitale Prüfung:
Das Bundesamt für Finanzen und Audicon haben zusammen mit namhaften Softwareherstellern ein „XML-basiertes Beschreibungsformat“ entwickelt, das eingesetzt werden kann, um die Auswertbarkeit durch die von Prüfern eingesetzte Prüfsoftware sicherzustellen. Das Bundesamt empfiehlt digital zu prüfenden Unternehmen den Einsatz dieses Beschreibungsstandards.
Mit AIS TaxAudit und IDEA stellt Audicon die offizielle Prüfsoftware der Finanzverwaltung. 14.000 Steuerprüfer sind von Audicon mit IDEA ausgestattet und geschult worden. Auch Sie können diese Software lizensieren und so Ihre eigenen Daten prüfen, bevor der Prüfer des Finanzamtes zum Einsatz kommt.
Auf der Seite „Datenträgerüberlassung“ können Sie sich über die Bedingungen und den genauen Ablauf einer digitalen Prüfung nach den GDPdU informieren.
Quelle: Audicon GmbH
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